Architekten HALTERN Ihr Architekt in HALTERN
 

      Neubau
      Umbau
      Erweiterung
      Bestandsaufnahme
      Energieberater
      Wärmeschutz
      Fördermittel
      Solaranlagen
      Bau- u. Planungsrecht
      Teilungserklärung
      Sachverständiger
      Immobilienbewertung
      Bauleitung
      Statik



   Suchen Sie Handwerker ..
      für HALTERN


   weitere Links
      Photovoltaik - pbz-solar.de
      Stadt HALTERN
      Architektenkammer NRW
      Bauordnung NRW


Fördermittel > Energiesparen > Holzpellet-Heizung > Solaranlage > Passiv-Haus > Altbau-Sanierung > HALTERN

Energiesparen & Fördermittel - Ihr Vorteil

  Energiesparen ist nicht nur für das Klima gut !

Holzpellet-Heizung: Hier zahlt der Staat mindestens 1000 Euro Zuschuss. Antragsformulare gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Solaranlage: „Thermische“ Solaranlagen für warmes Wasser auf das Dach werden vom Staat mit 40 Euro pro Quadratmeter Sonnenkollektorfläche bezuschusst. Wird die Wärme zusätzlich für die Heizung genutzt, beträgt die Förderung 70 Euro/qm.

Passiv-Haus: Für den Neubau eines Hauses, das ohne Heizung auskommt, gibt es bis zu 50 000 Euro zinsgünstiges Darlehen von der KfW-Förderbank (zzt. unter 3%; Stand: März 2007).

Altbau-Sanierung: Die staatliche KfW-Förderbank trägt bis zu 17,5 Prozent der Umbaukosten, höchstens jedoch 8750 Euro je Wohnung im Haus. Voraussetzung ist, dass der Hausbesitzer den Energieverbrauch durch bestimmte Maßnahmenpakete deutlich senkt. Dafür notwendig ist das Gutachten eines Energieberaters. Der Staat gibt hierfür einen Zuschuss in Höhe von 175 Euro.
Fördermittel

Wie können wir Ihnen helfen ?
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen hier:
 
 
Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten in Kürze Ihre gewünschten Informationen.

Vielen Dank!

Altbau-Sanierung CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wer bekommt einen Zuschuss? Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Der Eigentümer muss eine Privatperson sein. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist. 17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt, 10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht, 5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie das Neubauniveau zwar nicht erreichen, aber dennoch ein Maßnahmenpaket durchführen, das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt. Wo wird der Zuschuss beantragt? Den Antrag stellen Sie direkt bei der KfW, und zwar vor Beginn der Sanierung. Nach der erfolgreichen Sanierung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto. ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung für die private Nutzung bauen oder kaufen oder Genossenschaftsanteile erwerben ein Passivhaus oder Energiesparhaus für die private Nutzung oder Vermietung bauen Wohngebäude umfangreich zur Energieeinsparung sanieren Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung am Wohngebäude durchführen (z.B. Heizung erneuern, Dämmung des Daches oder der Fassade, Fenster erneuern) Wohngebäude modernisieren oder instand setzen (z. B. Erneuerung der Elektroinstallation, Badmodernisierung, Anbau oder Sanierung von Balkonen oder Wintergärten) Erneuerbare Energien nutzen (z.B. solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Heizungen, die mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biogas, Biokraftstoff betrieben werden, Kraft-Wärme-Kopplung) eine Photovoltaikanlage installieren Für die Zielestehen Ihnen Gutachter bzw. Sachverständiger sowie Förderberater oder Energieberater bei der Sanierungsplanung zur Verfügung der Förderberater oder Energieberater erstellt ein Fördergutachten bzw. Energiegutachten. Im Rahmen des Förderprogramms "Energiespar-Beratung vor Ort" können sich Immobilienbesitzer rund um die energetische Modernisierung beraten lassen. Der Gebäude Energiepass bzw. Energieausweis: Heute schon ein wichtiger Indikator für den Energiebedarf Ihrer Wohnung oder Immobilie, Vorschrift ab dem 01.01.2008. Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss in Deutschland ab dem 01.01.2008 ein Energiepass bzw. Energieausweis vorgelegt werden. Der Gebäude Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes. Fördermittel Energiesparen Passivhaus Holzpelletheizung Altbausanierung Erneuerbare Energien Passivhaus Energiesparhaus Wohngebäude Energieeinsparung Erneuerung Heizung Fassade Sanierung solarthermische Anlagen Wärmepumpen Heizungen Holzpellets Holzhackschnitzeln Biogas Biokraftstoff