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Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.

Gerne sind wir Ihnen bei Fragen zu folgenden Bereichen behilflich:

NEUBAUEinfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekte, etc.
UMBAULoftwohnung, behindertengerechter Ausbau, Umnutzungen, etc.
ERWEITERUNGBalkone, Dachgauben, Vordächer, Garagen/Carports, etc.
WÄRMESCHUTZ Dämmung von Dach/Fassade, Energiepass, Solarenergie, etc.
BAURECHT Genehmigungsfähigkeit, Bauantrag, Teilungsgenehmigung, etc.
GUTACHTERWärme-/Schallschutz, Wertermittlung, Gebäudeschaden, etc.
BAULEITUNG Baubetreuung, Sigekoordinator, Sigeplan, Eigenleistungen, etc.
STATIK Schal-/Bewehrungspläne, statische Berechnungen, Konstruktion, etc.
und vieles mehr... 

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Architekt WÄRMESCHUTZ Architekten Winterlicher Wärmeschutz neue Fenster und Fassadendämmung Der Winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat bei in Wohnräumen üblichem Raumklima auszuschließen. Oberflächenkondensat entsteht, wenn dieTemperatur der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt. Die einzuhaltenden Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlaßwiderstand R in m²K/W werden als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert. Weiter dient der Winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren, die den Wärmeverlust durch Transmission (Physik) so weit begrenzen, daß die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) genannten Grenzwerte eingehalten werden können. Diese werden durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert (früher k-Wert) in W/m²K beschrieben. Sommerlicher Wärmeschutz Der Sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen, die in der Regel im wesentlichen auf eine Einstrahlung durch die Fenster zurückzuführen ist, so weit zu begrenzen, daß ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Hierbei soll gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden. Der sommerliche Wärmeschutz, der ebenfalls in DIN 4108 geregelt ist, wird beeinflusst durch die Abmessungen des Raumes, die Ausrichtung und Grösse der Fenster, die Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung, dem Lüftungsverhalten, interne Wärmequellen (z. B. Personenwärme, Abwärme von Computern oder Beleuchtung) sowie der Wärmespeicherkapazität der verwendeten Baustoffe (Innen- und Außenwände, Geschossdecken, Dämmstoff im Dach). Architekt BAULEITUNG Architekten Der Bauleiter und Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnungen. Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit. Mehrere Landesbauordnungen verlangen die Bestellung eines Bauleiters nach Bauordnungsrecht. Diese Aufgabe wird zumeist vom Bauleiter des Auftraggebers mit übernommen. Der Bauleiter nach Bauordnungsrecht ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts Architekt BAUANTRAG Architekten In Deutschland bedarf es in der Regel zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Einzelheiten wie z. B. die Legaldefinition des Bauvorhabens regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bauantragsformulare werden von sehr vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, in einigen Bundesländern auch Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker) Vorlageberechtigung durch entsprechende Eintragung bei der Kammer) erforderlich, der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt und stempelt. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen. Architekt STATIK Architekten Der Begriff Statik beschreibt allgemein Ruhendes oder Unbewegliches und dessen Mechanismen Baustatik bezeichnet die Statik der Baukonstruktionen. Sie dient zur Berechnung und Bemessung von Tragwerken im Bauwesen. Baustatik ist ein Hilfsmittel der Tragwerksplanung und zusammen mit der Lehre der Modellbildung und der Konstruktionslehre Teil der Tragwerkslehre. Sie beinhaltet die Berechnung der Auflagergrößen, Schnittgrößen und Verschiebungen infolge von Lasten für das vorgegebene Tragsystem eines Bauwerks. Neben ruhenden Lasten gibt es weitere Einwirkungen: Temperaturänderungen, Schwinden, Kriechen, Auflagerverschiebungen. Auch die Festigkeitslehre zählt zur Baustatik. Die Baustatik liefert die Voraussetzungen für die Bemessung von Tragwerken (Standsicherheit) und zur Begrenzung von Verformungen (Gebrauchstauglichkeit). In einigen Fällen gehören auch Schwingungsuntersuchungen zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit.